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Fördermöglichkeiten

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, um die notwendige Weiterbildung nicht aus eigenen Mitteln zahlen zu müssen. Folgend geben wir einen Überblick über z.Z. vorhandene Förderprogramme:

Für Arbeitssuchende oder Mitarbeiter in Kurzarbeit: Bildungsgutschein

Ob eine Weiterbildungsförderung möglich ist, entscheidet die Agentur für Arbeit Ihres Wohnortes. Entscheidungskriterien sind Ihr bisheriger beruflicher Werdegang und die Anforderungen des Arbeitsmarktes. Wird die Notwendigkeit einer beruflichen Weiterbildung festgestellt, kann Ihr zuständiger Arbeitsberater für Sie einen Bildungsgutschein ausstellen. Hier finden Sie weitere Informationenen.

Damit können Sie sich eine Qualifizierung entsprechend dem Bildungsziel bei einem regionalen (zertifizierten) Bildungsträger suchen. Wichtig: Der Bildungsgutschein muss vom cpi vor Beginn der Maßnahme bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden!

Bitte setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung (040 306 806 0). Gern vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen Beratungstermin

Für Beschäftige in Hamburg Weiterbildungsbonus

Wer seinen Arbeitsplatz dauerhaft sichern oder beruflich aufsteigen will, muss sich weiterbilden. Dieses Vorhaben unterstützt in Hamburg das vom Europäischen Sozialfonds ESF und der Behörde für Wirtschaft und Arbeit geförderte Projekt "Weiterbildungsbonus". Wir übernehmen gern für Sie das Ausfüllen der Formulare.

Insgesamt stehen ab sofort zunächst rund 600.000 Euro für die Beschäftigten kleiner und mittelständischer Unternehmen zur Verfügung. Ob ein Angelernter, der seinen Schweißerschein machen, ein Handwerker, der sein Englisch verbessern oder ein Anwaltsgehilfe, der seinen Fachwirt absolvieren will - jeder kann den Weiterbildungsbonus in Anspruch nehmen. Der ESF fördert bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 750 Euro.

Weitere Informationen zum Weiterbildungsbonus unter: http://www.weiterbildungsbonus.net/

Für Beschäftigte bundesweit:
Bildungsprämie

 

 

Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man erwerbstätig ist und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Maßgeblich für die Bildungsprämie ist ein zu versteuerndes Einkommen laut Einkommensteuerbescheid von maximal 25.600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge, so wie sie im Einkommensteuerbescheid oder in einem vergleichbaren  Nachweis belegt werden können. Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt (bis 31.12.2009: 154 Euro).

Die Förderkriterien werden bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle vor Ort individuell geprüft. Eine weitere formale Voraussetzung für eine Förderung ist daher der Besuch einer solchen , die es bundesweit flächendeckend gibt. Über die Website http://www.bildungspraemie.info/ oder über die kostenlose Hotline 0800-2623 000 kann jeder erfahren, wo sich die nächste Beratungsstelle befindet.

Was wird gefördert?

Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.

Allerdings werden Kosten für Messe-, Museums- oder Kongressbesuche - auch bei Fach- oder Berufsbezogenheit - nicht per Prämiengutschein bezuschusst.

Ob eine Maßnahme unter die Förderfähigkeit fällt, erfahren Sie über die Hotline: 0800- 2623 000 oder im persönlichen Beratungsgespräch in ihrer Beratungsstelle.

Wer wird gefördert?

Erwerbstätige in verschiedenen Formen, Angestellte, Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen.

Nicht gefördert werden:

  • Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten
  • Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafoeg) haben
  • Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland
  • Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildene, Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre

Für Beschäftigte in Niedersachsen:

Individuelle Weiterbeildung

Mit dem Programm "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen" fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen gezahlt.

Durch die Förderung sollen sich die niedersächsischen KMU und deren MitarbeiterInnen weiterentwickeln, um sich den neuen Herausforderungen der sich ständig ändernden Märkte stellen zu können.

Für die Beratung und Antragstellung der KMU wurden in ganz Niedersachsen Regionale Anlaufstellen eingerichtet, die den antragstellenden Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite stehen sollen.

Förderfähige Unternehmen

Durch die Förderung von individuellen Weiterbildungsmaßnahmen soll der Strukturwandel in Niedersachsen unterstützt werden. Eine Förderung erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz in Niedersachsen.

Kleine und mittlere Unternehmen beschäftigen weniger als 250 MitarbeiterInnen und haben einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro oder beschäftigen weniger als 250 MitarbeiterInnen und haben eine Bilanzsumme von weniger als 43 Mio. Euro.

Bei der Größenermittlung werden auch Partnerunternhmen und verbundene Unternehmen mitgezählt. Wenn das antragstellende Unternehmen also Beteiligungen an anderen Unternehmen besitzt oder andere Unternehmen an dem antragstellenden Unternehmen beteiligt sind, dann müssen die jeweiligen Größen aller Unternehmen addiert werden.

Sollte dieses bei Ihnen der Fall sein, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer Regionalen Anlaufstelle auf, da bei der Ermittlung unterschiedliche Konstellationen zu berücksichtigen sind.

Förderfähige Weiterbildung

Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in niedersächsischen kleinen und mittleren Unternehmen oder von Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhabern von Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigen.

Wichtig ist, dass die Weiterbildung zur Anpassung an den Strukturwandel des antragstellenden Unternehmens beiträgt. (siehe auch die Rubrik "Förderung -> Beispiele") So sollen sich z.B. die Unternehmen durch die Qualifizierung ihrer MitarbeiterInnen neue Geschäftsfelder erschließen können, die Beherrschung neuer Technologien erlernen oder sich für internationale Geschäfte fit machen. Kurzum: Die Unternehmen sollen ihre Wettbewerbsfähigkeit in den sich immer schneller verändernden Märkten erhöhen. Die Weiterbildung sollte in Niedersachsen durchgeführt werden.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt in Höhe eines Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung. Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00 Euro pro Stunde und TeilnehmerIn.

Über die Höhe der Förderung entscheidet die Regionale Anlaufstelle auf der Grundlage des Antrags und der Richtlinienbestimmungen.

Weitere Informationen zu IWIN

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