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Der betriebliche Datenschutzbeauftragte



Auch als individuelles Firmen- oder Inhouseseminar buchbar. Inhalte und Termine stimmen Sie mit uns ab.


Inhalte

  • Empfohlen in der Liste des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten für Fortbildungsveranstaltungen!
  • Das zweitägige Seminar (zusammen mit dem Seminar "Betrieblicher Datenschutz in der Praxis") beinhaltet eine Einführung in das Bundesdatenschutzgesetz unter besonderer Berücksichtigung betrieblicher Gegebenheiten durch einen auf diesem Gebiet besonders erfahrenen Rechtsanwalt.
  • Am ersten Seminartag lernen die Teilnehmer/innen die rechtlichen Rahmenbedingungen den Umgang mit personenbezogenen Daten kennen.
  • Die Grundlage hierfür bildet das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner Neufassung, welches zum 23. Mai 2001 novelliert wurde.
  • Aufbau und veränderter Anwendungsbereich des BDSG
    • Grundsätze eines zulässigen Umgangs mit personenbezogenen Daten
    • Einwilligung des Betroffenen
    • Gesetzesvorbehalt für die Datenerhebung, -speicherung, -nutzung
    • Stärkere Zweckbindung
    • Besonderer Schutz sensibler Daten
    • Gebot der Datenvermeidung und Datensparsamkeit
    • Verbot automatisierter Einzelentscheidungen
    • Neue Regelung zur Videoüberwachung
  • Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für eigene Zwecke (§ 28 BDSG)
    • Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen von Vertragsverhältnissen
    • Berechtigte Interessen der verantwortlichen Stelle
    • Schutzwürdige Interessen des Betroffenen
    • Verarbeitung von Daten aus allgemein zugänglichen Quellen
  • Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für fremde Zwecke (§ 29 BDSG)
    • Abgrenzung zu § 28 BDSG
    • Datenverarbeitung zu Werbezwecken
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