Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen

1. Voraussetzungen zur Teilnahme
Soweit für einen angestrebten anerkannten Abschluss Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme. Entsprechendes gilt, wenn eine Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz in Anspruch genommen werden soll.

2. Anmeldung
Die Anmeldung zur Fortbildungsmaßnahme erfolgt, nach stattgefundenem Fachgespräch, über das ordnungsgemäße Ausfüllen und Unterzeichnen eines Vertragsformulars. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO, dem BDSG sowie anderen anwendbaren Datenschutzvorschriften. In Zusammenhang mit unserer Leistungserbringung und der dazugehörigen erforderlichen Kommunikation mit Ihnen, werden Postanschrift, E-Mail Adresse und Telefonnummer genutzt. Der vorliegende Vertrag tritt erst bei beiderseitiger Unterzeichnung in Kraft.

3. Lehrgangsangebot und Änderungen
Die cpi consulting + training GmbH erteilt Unterricht im Rahmen des zu Beginn des Lehrgangs gültigen Lehrgangsangebotes. Die cpi consulting + training GmbH behält sich Änderungen vor. Das Lehrgangsziel darf jedoch nicht verändert werden.

Soweit wesentliche Änderungen vor oder nach dem Lehrgang notwendig werden, sind diese dem/der Teilnehmer/in schriftlich bekanntzugeben. In diesem Falle hat der/die Teilnehmer/in das Recht, innerhalb 14 Tagen seit Bekanntgabe schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.

Der Wechsel einer Lehr- bzw. Ausbildungskraft ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne.

Die cpi consulting + training GmbH behält sich vor, wegen mangelnder Beteiligung oder plötzlicher Erkrankung von Dozenten sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von der cpi consulting + training GmbH nicht zu vertreten sind, die im Programm angekündigten Lehrgänge abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet.

Die Bildungsmaßnahme findet überwiegend dozentengeleitet statt. Der Unterricht erfolgt entweder klassisch oder im sog. Virtual Classroom (synchrone Wissensvermittlung). Daher ist das Fern-USG nicht anwendbar. Die Entscheidung über die Anwendung der jeweiligen Unterrichtsform trifft die cpi consulting + training GmbH im Einzelfall.

4. Lehrgangsdurchführung und Rahmenbedingungen

a. Allgemeines
Der Schwerpunkt der Qualifizierung liegt in der dozentengeleiteten synchronen Wissensvermittlung. Die Inhalte, die nicht mittels reinem dozentengeleitetem Unterricht vermittelt werden, erarbeiten die Kunden durch selbstgesteuertes Lernen. Die einzelnen Lernetappen/Lernziele bzw. die Aufgabenstellungen werden durch eine Lehrkraft definiert und betreut.

Sollte die Qualifizierung in 50%-Telelearning (hybrid) absolviert werden, findet die Maßnahme montags – freitags vormittags von 8:00 Uhr – 13:00 Uhr in Präsenz bei der cpi consulting + training GmbH statt, zzgl. Unterricht via Telelearning am Nachmittag von zu Hause aus. Sowohl die Präsenzphase, wie auch der Telelearning-Anteil finden in der Regel im sog. virtuellen Klassenraum statt. Die für die Telelearning-Phase vorgesehene Anzahl der Lerneinheiten werden nachmittags abgeleistet. Alle für diesen Zeitraum gestellten Aufgaben werden nach Dozenten Vorgabe bearbeitet. Dafür stehen die Ressourcen der Online-Lernplattform zur Verfügung. Ggf. in diesem Zeitraum behandelte neuer Lerninhalte werden nicht erneut vermittelt.

Bei Qualifizierungen in 100% Telelearning (online, remote) erfolgt der Unterricht ausschließlich im virtuellen Klassenraum am PC von zu Hause aus, mit festgelegten täglichen Unterrichts- und Anwesenheitszeiten. Die Unterrichtsdurchführung unterscheidet sich dabei nicht von den anderen Lernformen.

Übungsphasen außerhalb der Kern- bzw. Geschäftszeiten werden ohne Fachlehrkraft abgeleistet.

Die im Rahmen der Leistungserbringung erforderliche Anwesenheitserfassung gemäß § 318 Abs. 2, Satz 2, SGB III, erfolgt ausschließlich softwaregestützt mittels des Programms CC-Launcher. Hierbei erhalten die Teilnehmer/-innen in unregelmäßigen Zeitabständen systemseitig automatische Anwesenheitsprüfungen.

Die technische Ausstattung, die seitens des/ der Teilnehmer/s/in für die Teilnahme an einem Kurs mit Telelearning erforderlich ist, wird durch den/die Teilnehmer/in für die Dauer der Qualifizierung bereitgestellt. Nach Beendigung der Bildungsmaßnahme erhalten die Teilnehmer/-innen eine Teilnahmebescheinigung mit Angaben zum Ziel, Inhalt und zeitlichen Umfang der Maßnahme. Dies gilt auch bei einer vorzeitigen Beendigung der Maßnahme.

Sofern eine Weiterbildung eine Prüfung vor einer externen Institution wie beispielsweise einer „Industrie- und Handelskammer (IHK)“, Handwerkskammer (HWK), „SAP“ oder dem „TÜV“ beinhaltet, bitten wir zu beachten, dass die Teilnahmebedingungen der prüfenden Stellen gelten und die cpi consulting + training GmbH keinen Einfluss auf die zeitliche und örtliche Durchführung dieser externen Prüfungen hat. Die jeweiligen Prüfungstermine können außerhalb des Maßnahmezeitraumes liegen. Termine und Orte, auch von Teilprüfungen, hängen vom Angebot des zuständigen Prüfungszentrums bzw. Prüfungsstelle ab und können nicht via Telelearning absolviert werden.Aufwendungen, die dem/der Teilnehmer/in an Fahrtkosten, Verpflegung, Unterkunft, etc. in diesem Zusammenhang entstehen, müssen von dem/der Teilnehmer/in selbst getragen werden und können gegenüber der cpi consulting + training GmbH nicht geltend gemacht werden.

Bei der Teilnahme an den Weiterbildungen: „Externenprüfungen“, „Vorbereitung auf Wiederholungsprüfungen“, „Fremdsprachenkorrespondent“, „Ausbildung der Ausbilder“ und den unterschiedlichen „Fachwirten (IHK)“ meldet sich der/die Teilnehmer/in eigenständig bei der jeweiligen prüfenden Institution, wie beispielsweise der IHK oder der HWK, zur vorgesehenen Prüfung an. Die cpi consulting + training GmbH kann die Zulassung zu diesen externen Prüfungen nicht überprüfen und hat keinen Einfluss auf die Zulassung zu den Prüfungen. Der/Die Teilnehmer/in muss selbstständig eine entsprechende Zulassung durch die jeweilige prüfende Institution sicherstellen und diese der cpi consulting + training GmbH schriftlich vorlegen. Etwaige Zulassungseinschränkungen liegen nicht im Verantwortungsbereich der cpi consulting + training GmbH.

Sollte die Weiterbildung/Umschulung Zusatzqualifizierungen beinhalten, ist die Prüfungsvorbereitung nicht zwingend Bestandteil der Weiterbildung/Umschulung. Die Schulungsunterlagen können digital oder schriftlich seitens der cpi consulting + training GmbH zur Verfügung gestellt werden. Die Übernahme der Prüfungsgebühren durch die cpi consulting + training GmbH kann an bestimmte Bedingungen geknüpft sein die dem CC-Portal zu entnehmen sind. Die Prüfungstermine werden von der cpi consulting + training GmbH festgelegt.

Beendet der/die Teilnehmer/in das Vertragsverhältnis vorzeitig, ist eine Kostenübernahme jedweder Prüfungen seitens der cpi consulting + training GmbH hinfällig.

Die Richtlinien der für die Bildungsmaßnahme zuständigen Kammer (IHK, HWK, Steuerberaterkammer u.ä.) sowie der AZAV sind Bestandteil dieses Vertrages.

b. Ergänzende Regelungen für Umschulungen
Die Abschlussprüfung und eventuelle Zwischenprüfungen müssen vor der externen Institution (z.B. IHK, HWK, Steuerberaterkammer) abgelegt werden, bei der der/die Umschüler/Umschülerin eingetragen wurde.

Bei artverwandten Umschulungen werden berufsübergreifende Inhalte gemeinsam unterrichtet.

Ende des Umschulungszeitraumes:
Bei dem Datum des Umschulungsendes in einem Umschulungsvertrag
handelt es sich um ein voraussichtliches Umschulungsende. Tatsächlich
endet eine Umschulung mit dem Tag der mündlichen/praktischen
Abschlussprüfung.

Erst im Anschluss an die schriftliche Prüfung wird der Termin der mündlichen/praktischen Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Handwerkskammer (HWK), oder der Steuerberaterkammer festgelegt und dem/der Teilnehmer/in seitens der IHK, HWK oder Steuerberaterkammer schriftlich bekannt gegeben.

Der/Die Teilnehmer/in ist verpflichtet die cpi consulting + training GmbH und den Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung o. ä.) umgehend nach Bekanntgabe des mündlichen/praktischen Prüfungstermins über das Prüfungsdatum zu informieren. Ab dem Tag der mündlichen/praktischen Prüfung muss der/die Teilnehmer/in dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen.

Gemäß den hier geltenden Richtlinien für Gruppenumschulungsmaßnahmen der IHK, werden Teilnehmer/innen bei Fehlzeiten von mehr als 10 Prozent der Umschulungszeit nicht zur Umschulungsprüfung zugelassen. Bei Gefährdung des Lernziels durch die Nichteinhaltung dieser Regelung behält sich die cpi consulting + training GmbH das Recht vor eine außerordentliche Kündigung auszusprechen.

c. Erfolgsbeobachtungen
Die cpi consulting + training GmbH ist nach AZAV verpflichtet, eine Erfolgsbeobachtung/-bilanz nach Maßnahmeablauf, die Aufschluss über die Eingliederung der Kunden und die Wirksamkeit der Maßnahme gibt, zu erstellen. Aus diesem Grund wird sich die cpi consulting + training GmbH auch nach Beendigung der Maßnahme mit den Kunden in Verbindung setzen, um die entsprechenden Daten zu erheben

5. Pflichten des Teilnehmers/der Teilnehmerin
Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Schulleitung und deren Beauftragten zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Festlegung der evtl. Zugangsvoraussetzungen zum Lehrgang und der Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen, und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich, Vorschriften des Berufsbildungs- und des Schulrechts zu beachten und Pflichten im Rahmen von Auftragsmaßnahmen für Dritte zu wahren.

Bei Teilnehmer/innen, die nachhaltig gegen diese Verpflichtung verstoßen, behält sich die cpi consulting + training GmbH das Recht vor, das Vertragsverhältnis zu kündigen.

Der cpi consulting + training GmbH bleibt es vorbehalten, Schadenersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die oben genannten Verpflichtungen geltend zu machen.

6. Bildungsorientiertes Betriebspraktikum
a. Allgemeines
(Nur gültig, wenn im Weiterbildungsvertrag ein Praktikum enthalten ist.)

Die cpi consulting + training GmbH unterstützt die Teilnehmer/innen bei der Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle. Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, sich rechtzeitig und eigenständig um eine geeignete Praktikumsstelle zu bemühen.

b. Kündigung
Für die Teilnahme an den Lehrgängen gelten die im Vertrag angegebenen Kündigungsfristen.

Für die Gültigkeit bedarf die Kündigung der Schriftform und muss eigenhändig unterzeichnet, gegenüber der jeweiligen Verwaltungsstelle der cpi consulting + training GmbH erfolgen. Sie kann einem Verwaltungsmitarbeiter persönlich übergeben oder auf dem Postwege eingesandt werden. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Fall als Kündigung.
Der/Die Teilnehmer/in ist, solange keine schriftliche Kündigung erfolgt, zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet. Im Fall der Kündigung werden die Gebühren bis zum Ende der Kündigungsfrist berechnet.

Die cpi consulting + training GmbH gibt Hilfestellung durch die Bereitstellung von Praktikumsbetriebslisten, welche im Downloadbereich des CC-Portals eingesehen und heruntergeladen werden können. Da diese Listen ständig aktualisiert werden, ist während der Bewerbungsphase eine regelmäßige Einsicht in die Listen notwendig. Regelmäßig werden geeignete Stellenangebote sowie konkrete Anfragen von Unternehmen zudem an den „Schwarzen Brettern“ der cpi consulting + training GmbH veröffentlicht.

Den Praktikumsvertrag erhalten die Teilnehmer/innen im Downloadbereich des CC-Portals (siehe Merkzettel Informationen zum CC-Portal). Die Teilnehmer/innen reichen diesen in dreifacher Ausfertigung an ihrem cpi consulting + training GmbH-Standort ein. Zur Ergänzung der Bewerbungsunterlagen kann seitens der cpi consulting + training GmbH eine Teilnahmebescheinigung sowie ein Zwischenzeugnis ausgestellt werden. Jeden ersten Freitag im Monat findet ein unverbindliches und kostenloses Bewerbungstraining in der Zeit von 15:15 Uhr bis 16:45 Uhr statt (das Anmeldeformular erhält man am Empfang).

Die Teilnehmer/innen sollten das Praktikum nutzen, um einem potentiellen Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, sich von den jeweiligen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Praxis zu überzeugen.

Nach Ablauf der ersten Hälfte des Unterrichtszeitraumes bemühen sich die Teilnehmer/innen um ein entsprechendes Praktikum. Teilnehmer/innen, die rechtzeitig vor ihrem geplantem Praktikumszeitraum noch keinen Praktikumsplatz gefunden haben, sind dazu verpflichtet die cpi consulting + training GmbH in Kenntnis zu setzen, um gemeinsam die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Das Praktikum ist ein fester Bestandteil der Weiterbildung. Anderenfalls droht ein Abbruch der Weiterbildung seitens des Kostenträgers. Das Kündigungsrecht seitens der cpi consulting + training GmbH bleibt hiervon unberührt.

b. Abweichende Regelungen für Umschulungen
Teilnehmer/innen sollten sich 7-8 Monate vor Beginn des Praktikums um einen entsprechenden Praktikumsplatz bemühen. Sofern Teilnehmer/innen 3 Monate vor dem geplanten Praktikumszeitraum noch keinen Praktikumsplatz gefunden haben, sind sie dazu verpflichtet, ihren/ihre Dozenten/in bzw. den/die Betreuer/in sowie das Qualitätsmanagement-Team der cpi consulting + training GmbH in Kenntnis zu setzten, um gemeinsam die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Das Praktikum ist ein fester Bestandteil der Umschulung und Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung vor der IHK, der HWK und der Steuerberaterkammer. Wird kein Praktikum absolviert, wird die Umschulung abgebrochen.

Das Praktikum muss in einem Betrieb absolviert werden, der von der zuständigen Kammer als Ausbildungsbetrieb im jeweiligen Umschulungsberuf zugelassen ist und die Ausbildungsberechtigung seitens der zuständigen Kammer belegen kann.

Dieser Nachweis ist Bestandteil des Praktikumsvertrages und ist zusammen mit dem unterschriebenen Praktikumsvertrag spätestens 6 Wochen vor Praktikumsbeginn an die cpi consulting + training GmbH zur Weitergabe an die zuständige Kammer einzureichen, da ansonsten die Zulassung zur Abschlussprüfung gefährdet ist.Teilnehmer/innen der Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten können das erforderliche Praktikum nur bei Angehörigen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe absolvieren. Der unterschriebene Praktikumsvertrag ist spätestens 6 Wochen vor Praktikumsbeginn an die cpi consulting + training GmbH zur Weitergabe an die Steuerberaterkammer einzureichen, da ansonsten die Zulassung zur Abschlussprüfung gefährdet ist.

Den Praktikumsvertrag erhalten die Teilnehmer/innen im Downloadbereich des CC-Portals. Die Teilnehmer/innen reichen diesen in dreifacher Ausfertigung inklusive des jeweiligen Ausbildungsberechtigungsnachweises ihres Praktikumsbetriebes an ihrem cpi consulting + training GmbH-Standort ein.

7. Fälligkeiten der Lehrgangsgebühr und Mahnung
Sämtliche Lehrgangsgebühren für geförderte berufliche Bildungsmaßnahmen, beispielsweise gefördert nach dem SGB III (Agentur für Arbeit) bzw. SGB II (JobCenter), durch den Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds), nach dem Soldatenversorgungsgesetz oder Ähnlichem, werden von dem/der Teilnehmer/in unwiderruflich an cpi consulting + training GmbH abgetreten und direkt vom Kostenträger an die cpi consulting + training GmbH überwiesen.

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Vorgaben der AZAV. Sofern keine Direktzahlung vereinbart wurde, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen: Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Die Gebühren werden wie folgt fällig:

-Lehrgangsgebühren: bei Lehrgangsbeginn Bei Leistung für Lehrgänge, die länger als drei Monate dauern, werden Ratenzahlungen gewährt. Wenn nicht durch eine Lehrgangsrechnung anders mitgeteilt wird, gelten folgende Ratenzahlungen als vereinbart: Anzahl der Raten = Lehrgangsdauer in Monaten. Höhe des Ratenbetrages = Lehrgangsgebühr dividiert durch Anzahl der Raten. Fälligkeit der Raten: Zum Zeitpunkt des Lehrgangsbeginns, danach monatlich. Die Fälligkeit der monatlichen Raten orientiert sich jeweils am Lehrgangsbeginn. Die Ratenzahlung endet spätestens zum vorgesehenen Lehrgangsende. -Prüfungsgebühren: bei Anmeldung zur Prüfung

Sind mehr als zwei Raten rückständig, erlischt die gewährte Ratenzahlung und die noch offene Lehrgangsgebühr wird sofort fällig. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Bei verspäteter Zahlung kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr für jede Mahnung erhoben werden.

In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen erfolgen, die für ihre Wirksamkeit der Schriftform bedürfen.

8. Beendigung der Vertragsbeziehung
a. Rücktritt
Teilnehmer/innen an beruflichen Bildungsmaßnahmen, die durch Kostenträger nach dem SGB III (Agentur für Arbeit) bzw. SGB II (JobCenter) oder durch den Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds), nach dem Soldatenversorgungsgesetz oder Ähnlichem gefördert werden, sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Förderung nicht gewährt wird. Durch den Rücktritt entstehen keine Kosten. Die Ablehnung der Förderung durch den jeweiligen Kostenträger ist nachzuweisen. Ein Rücktritt aus anderen Gründen ist nicht möglich.

Teilnehmer/innen an beruflichen Bildungsmaßnahmen, sind zu Folgendem berechtigt: Der/Die Lehrgangsteilnehmer/in hat das Recht, binnen einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss dieses Vertrages, jedoch nur vor Lehrgangsbeginn, ohne Angabe von Gründen schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lehrgangsbeginn weniger als 14 Tage, so endet das Rücktrittsrecht in jedem Falle bei Lehrgangsbeginn. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt und der Verwaltungsstelle der cpi consulting + training GmbH, die die Anmeldung erhalten hat, zugestellt werden.

b. Kündigung
Für die Teilnahme an den Lehrgängen gelten folgende Kündigungsfristen:

Alle Lehrgänge mit einer Dauer von bis zu drei Monaten sind nicht kündbar. Ist eine berufliche Bildungsmaßnahme, die nach SGB III oder SGB II gefördert wird, in Abschnitte, die kürzer als drei Monate sind, unterteilt, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnittes mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen möglich. Alle Lehrgänge mit einer Dauer von mehr als drei Monaten sind mit einer Frist von sechs Wochen, erstmals zum Ende der ersten drei Monate, folgend jeweils zum Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen kündbar. Die maßgeblichen Zeitspannen sind grundsätzlich vom Beginn der Maßnahme an zu berechnen, d.h. die ersten drei Monate enden mit Ablauf desjenigen Tages des dritten Monats, der dem Tag vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tag des Maßnahmebeginns entspricht. Beispiel: Maßnahmebeginn: 03.02. Kündigungstermin: 21.02. zum 02.05; Kündigungstermin: 21.06. zum 02.08.

Für die Gültigkeit bedarf die Kündigung der Schriftform und muss eigenhändig unterzeichnet, gegenüber der jeweiligen Verwaltungsstelle der cpi consulting + training GmbH, bei der sich der/die Teilnehmer/in angemeldet hat, erfolgen. Sie kann einem Verwaltungsmitarbeiter persönlich übergeben oder auf dem Postwege eingesandt werden. Der Nachweis, dass die Kündigung eingereicht wurde, obliegt dem/der Teilnehmer/in (z.B. durch eine Eingangsbestätigung der cpi consulting + training GmbH). Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Fall als Kündigung. Die Lehrkräfte sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.

Der/Die Teilnehmer/in ist, solange keine schriftliche Kündigung erfolgt, zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet. Im Fall der Kündigung werden die Gebühren bis zum Ende der Kündigungsfrist berechnet.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt hiervon unberührt. Ein derartiger wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug seitens des/der Teilnehmers/in bzw. Kostenträgers. Befindet sich bei einer vereinbarten Ratenzahlung der Teilnehmer/-in mit mehr als 2 Raten in Rückstand, ist die cpi consulting + training GmbH zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Auch nachhaltige Verstöße gegen die in diesen Teilnahmebedingungen geregelten Pflichten des/der Teilnehmers/in, berechtigt die cpi consulting + training GmbH zu einer außerordentlichen Kündigung. Eine Kündigung aufgrund zu hoher Fehlzeiten ist möglich wenn hierdurch das Maßnahmeziel nicht mehr erreichbar ist. Auch ein fehlender Praktikumsplatz berechtigt zu einer fristlosen Kündigung. Das Recht auf Vergütungs- oder Schadensersatzanspruch bleibt vorbehalten.

Eine Kündigung wegen Arbeitsaufnahme ist jederzeit zulässig. Frist zum letzten Werktag vor Beginn der nachgewiesenen Arbeitsaufnahme. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Auf Anfrage ist der Arbeitsvertrag in Kopie einzureichen.

9. Rückgabe der Lern- bzw. Lehrmittel und Bücher
Alle für die Durchführung der Schulungsmaßnahme erforderlichen Lehrmaterialien werden den Teilnehmer/innen seitens der cpi consulting + training GmbH zur Verfügung gestellt. Spätestens zum jeweiligen Modulbeginn erhalten die Teilnehmer/innen eine entsprechende Auflistung der dort zur Ausgabe (zum Verbleib oder leihweise) vorgesehenen Lehrmittel. Lehrmaterialien die von der cpi consulting + training GmbH leihweise zur Verfügung gestellt werden, müssen an die cpi consulting + training GmbH zurückgegeben werden. Von der Rückgabe ausgenommen sind Arbeitshefte, Skripte und/oder Handouts. Weitere Ausnahmen zur Rückgabe der Lehrmaterialien können der teilnehmerbezogenen Lehrmittelausgabebestätigung entnommen werden.

Die leihweise zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien sind zum Ende des jeweiligen belegten Moduls, bzw. bei nicht modularen Weiterbildungen am Ende der jeweiligen Maßnahme, unaufgefordert und unverzüglich an die cpi consulting + training GmbH herauszugeben. An solchen Unterlagen steht dem/der Teilnehmer/in kein Zurückbehaltungsrecht zu. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Maßnahme seitens des/der Teilnehmer/in sind die Lehrmaterialien am Tag der Kündigung an die cpi consulting + training GmbH herauszugeben.

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung seitens der cpi consulting + training GmbH gilt eine Rückgabefrist von 7 Werktagen nach Erhalt der Kündigung. Als Nachweis der Rückgabe kann ausschließlich die schriftliche Rückgabebestätigung der cpi consulting + training GmbH anerkannt werden. Werden die Lehrmaterialien nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums an die cpi consulting + training GmbH zurückgegeben, ist der/die Teilnehmer/in schadenersatzpflichtig gegenüber der cpi consulting + training GmbH. Der/Die Teilnehmer/in ist verpflichtet, alle ihr/ihm durch die cpi consulting + training GmbH zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien pfleglich zu behandeln, nicht zu beschriften und ordnungsgemäß aufzubewahren.

Ergänzende Regelungen für Umschulungen
Nimmt der/die Teilnehmer/in die volle Lehrgangsdauer an der Umschulung teil, gehen die ausgehändigten Lehrmaterialien in sein/ihr Eigentum über, anderenfalls steht dem/der Teilnehmer/in an solchen Unterlagen kein Zurückbehaltungsrecht zu.

Ergänzende Regelungen für Weiterbildungen im IT- und Medienbereich (inkl. SAP)
Nimmt der/die Teilnehmer/in die volle Lehrgangsdauer an der Weiterbildung teil, gehen die ausgehändigten Lehrmaterialien in sein/ihr Eigentum über, anderenfalls steht dem /der Teilnehmer/in an solchen Unterlagen kein Zurückbehaltungsrecht zu.

10. Haftung
Für Unfälle, die während der Unterrichtszeit oder auf dem Weg von/zur Unterrichtsstätte vorfallen, sind die Teilnehmer/innen über die cpi consulting + training GmbH bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft, Hamburg (BG 31) versichert. Für Verlust persönlichen Eigentums haftet die cpi consulting + training GmbH nicht.

11. Datenschutz
Unsere Informationen zum Datenschutz über unsere Datenverarbeitung nach Artikel (Art.) 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie jederzeit den ausliegenden Informationen in den Geschäftsräumen der cpi consulting + training GmbH und unserer Webpräsenz entnehmen, zu finden unter: https://cpi.de/de/weitere-seiten/c-datenschutzerklaerung.html.

12. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der richtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

14. Gerichtsstand
Erfüllungsort und damit Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist gemäß § 29 Abs. 1 ZPO der Ort der Ausbildungsstätte bzw. des Kursortes. Kursort ist der Ort, an dem der/die Dozent/in unterrichtet.

Stand: 2024

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